23. Oktober 2026
ca. 5 min
Weiterbildung finanzieren: Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Aufstiegs-BAföG

Welche Förderung passt, hängt von deiner Lage ab. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte können sich über den Bildungsgutschein die Weiterbildungskosten bezahlen lassen. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, abgestuft nach Größe des Betriebs. Das Aufstiegs-BAföG gilt nur für Vorbereitungen auf Prüfungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker und fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, die Hälfte davon als Zuschuss.
Alle drei Wege haben eine Gemeinsamkeit: Sie setzen an, bevor der Kurs beginnt. Wer erst bucht und dann nach Geld fragt, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. Bei den Programmen der Agentur für Arbeit müssen außerdem der Bildungsträger und der konkrete Kurs zugelassen sein.
Viele Bildungsanbieter erklären auf ihren Förderseiten, welche Wege für ihre Kurse in Frage kommen. So beschreibt nexperts.academy für seine KI-Weiterbildungen das Qualifizierungschancengesetz, den Bildungsgutschein und das KOMPASS-Programm für Solo-Selbstständige und gibt an, AZAV-zertifiziert zu sein. Verbindlich entscheidet aber immer die zuständige Stelle. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass verbindliche Auskünfte nur die Agentur vor Ort gibt.
Die drei Programme im Vergleich
| Bildungsgutschein | Qualifizierungschancengesetz | Aufstiegs-BAföG | |
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III | § 82 SGB III | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) |
| Für wen | Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte | Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis | Personen, die sich auf eine Aufstiegsprüfung vorbereiten, ohne Altersgrenze |
| Was gefördert wird | Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kinderbetreuung, bei Bedarf Unterkunft | Lehrgangskosten ganz oder anteilig, Zuschuss zum Arbeitsentgelt | Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, bei Vollzeit Unterhalt |
| Wichtigste Hürde | Beratung durch die Agentur vor Beginn, Weiterbildung muss notwendig sein | Kurs über 120 Stunden, Absprache mit dem Betrieb | Öffentlich-rechtliche Prüfung, mindestens 400 Unterrichtsstunden (erste Fortbildungsstufe 200) |
| Anlaufstelle | Agentur für Arbeit | Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit | Zuständiges Amt für Aufstiegs-BAföG im Land |
Bildungsgutschein: Wann die Agentur zahlt
Mit dem Bildungsgutschein sagt die Agentur für Arbeit zu, die Kosten einer Weiterbildung zu übernehmen. Voraussetzung ist nach § 81 SGB III, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, und dass die Agentur vorher beraten hat. Der Gutschein ist in der Regel befristet, regional begrenzt und auf ein Bildungsziel beschränkt. Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung in der Regel weiter. Seit Januar 2025 entscheidet laut Bundesagentur auch bei Kundinnen und Kunden des Jobcenters die Agentur für Arbeit über die Förderung.
Führt die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss, etwa bei einer Umschulung, kommen für Arbeitslose 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat hinzu. Für die bestandene Zwischenprüfung gibt es eine Prämie von 1.000 Euro, für die Abschlussprüfung 1.500 Euro. Für kurze Zertifikatskurse gelten diese Zusatzleistungen nicht.
Qualifizierungschancengesetz: Was Beschäftigte bekommen
Gefördert wird eine Weiterbildung, die über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht und mehr als 120 Stunden umfasst. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software zählt laut Agentur für Arbeit nicht dazu. Ein vorhandener Berufsabschluss sollte in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen, und in den letzten zwei Jahren darf keine Förderung nach demselben Paragrafen gelaufen sein. Wie viel die Agentur übernimmt, hängt an der Betriebsgröße:
| Beschäftigte im Unternehmen | Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
| unter 50 | in der Regel keiner | bis 75 Prozent |
| 50 bis 499 | 50 Prozent, bei Beschäftigten ab 45 oder mit Schwerbehinderung in der Regel keiner | bis 50 Prozent |
| ab 500 | 75 Prozent | bis 25 Prozent |
Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, sinkt der Arbeitgeberanteil um fünf Prozentpunkte, und der Entgeltzuschuss kann um fünf Punkte steigen. Teilzeitkräfte zählen bei der Betriebsgröße anteilig.
Aufstiegs-BAföG: Nur für anerkannte Fortbildungsabschlüsse
Das Aufstiegs-BAföG fördert laut dem offiziellen Portal aufstiegs-bafoeg.de die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, etwa Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommensunabhängig bis 15.000 Euro gefördert, die Hälfte davon als Zuschuss. Den Rest bietet die KfW als zinsgünstiges Darlehen an. Wer die Prüfung besteht, bekommt auf Antrag die Hälfte des noch offenen Darlehens für die Gebühren erlassen. Bei Vollzeit kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag dazu, für Alleinstehende bis 1.019 Euro im Monat.
Die Hürde liegt bei der Art des Kurses. Gefördert wird nur, was gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereitet, mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, auf der ersten Fortbildungsstufe mit 200. Ein KI-Zertifikatskurs eines privaten Anbieters erfüllt das normalerweise nicht, selbst wenn er lang und anspruchsvoll ist.
Arbeitgeber, Steuer und Solo-Selbstständige
Zahlt der Arbeitgeber eine Weiterbildung, die der Beschäftigungsfähigkeit dient, ist das nach § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz in der Regel steuerfrei, solange die Leistung keinen überwiegenden Belohnungscharakter hat. Zahlst du selbst, kannst du beruflich veranlasste Fortbildungskosten als Werbungskosten ansetzen. Für eine Berufsausbildung oder ein Studium gilt das nach § 9 Absatz 6 EStG nur, wenn du schon eine Erstausbildung abgeschlossen hast oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses läuft. Für Solo-Selbstständige gibt es KOMPASS, ein ESF-Plus-Programm des Bundesarbeitsministeriums. Es zahlt einen anteiligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro, setzt aber mindestens zwei Jahre Selbstständigkeit im Haupterwerb und eine Pflichtberatung bei einer Anlaufstelle voraus.
Ausführlich mit Beispielen aus der Praxis und den regionalen Bildungszielplänen beschreibt ein Beitrag, wie Arbeitsagenturen Weiterbildung mit Bildungsgutschein fördern.
Häufige Fragen
Kann ich Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht. Das AFBG schließt eine Förderung aus, solange Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt wird.
Wird eine KI-Weiterbildung gefördert?
Das ist möglich, wenn Träger und Kurs zugelassen sind und die persönlichen Voraussetzungen passen. Nicht jeder Kurs in den Suchportalen ist förderfähig. Frag den Anbieter nach der Zulassung der konkreten Maßnahme und kläre im Beratungsgespräch, ob sie zu deiner Situation passt.
Der erste Schritt ist in allen Fällen derselbe: Kläre deine Lage und mach den passenden Termin aus. Bist du beschäftigt, sprich zuerst mit deinem Arbeitgeber, bist du arbeitsuchend, mit der Agentur für Arbeit. Den Kurs buchst du erst, wenn die Förderung schriftlich zugesagt ist.





