Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website www.studiwork.com, betrieben durch die Studiwork oHG.
§1 Allgemeines
(1) Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.studiwork.com jederzeit einsehbar.
(2) Es besteht die Möglichkeit diese auszudrucken oder im PDF- Format herunterladen.
§2 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme aller entgeltlichen und unentgeltlichen Dienstleistungen auf der Online- Plattform www.studiwork.com, angeboten durch die Studiwork oHG, nachfolgend als „Wir“, „Uns“, Studiwork, Agentur oder Plattform bezeichnet.
Geschäftsführende Gesellschafter: Fabian Schröder; Stefan Sinschek
Service E-Mail: support@studiwork.com
(2) Das Angebot dieser Plattform richtet sich ausschließlich an Kunden und Bewerber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(4) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote basieren ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einer kostenpflichtigen Bestellung erkennt der Kunde diese ausdrücklich an.
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso gegenüber Unternehmen und somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie müssen nicht nochmals vereinbart werden. Der Einbeziehung anderslautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Kunden wird jetzt schon widersprochen.
§3 Vertragsschluss / Bestellvorgang
(1) Jegliche Dienstleistungen, welche auf der Plattform oder über unsere Hotline präsentiert werden, stellen keine bindenden Angebote unsererseits dar.
(2) Der kostenpflichtige Bestellvorgang beginnt durch Anklicken des „ bestellen“ oder eines sinngemäßen Buttons. Nachfolgend werden alle relevanten Daten bezüglich der Bestellung erfasst.
(3) Durch Bestätigung mittels des Buttons am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die Vermittlung von Personal und/oder die Schaltung einer Stellenanzeige ab. Ein Vertrag mit der Agentur kommt erst durch schriftliche Bestätigung unsererseits zustande.
(4) Getätigte Eingaben können durch den Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs jederzeit eingesehen und korrigiert werden.
(5) Der Kunde hat die Möglichkeit, sich elektronisch über sämtliche angebotene Dienstleistungen beraten zu lassen. Vermittlungsaufträge und Stellenanzeigen können ausschließlich online gebucht werden.
(6) Ist der Kunde nicht bereit auf eine Vorlage der AGB zu verzichten, so verzichtet er auf einen sofortigen Vertragsabschluss. Der Vertrag wird in diesem Fall unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Kunde die ihm zu übermittelnden AGB nachträglich genehmigt. Zu diesem Fall übersendet die Agentur ein Angebot zur Vermittlung von Personal, welches die einzubeziehenden AGB enthält. In der schriftlichen Bestätigung dieses Angebotes liegt die Annahme seitens des Kunden unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur.
(7) Die Agentur ist nicht verpflichtet Angebote zur Vermittlung von Personal und alle dazugehörigen Tätigkeiten anzunehmen. Es steht der Agentur frei, Aufträge abzulehnen, insbesondere dann, wenn diese sittenwidrig sind und oder dazu geeignet sind den Ruf der Agentur nachhaltig zu schädigen. Studiwork steht es ebenfalls frei Aufträge abzulehnen, die die Kompetenz oder die technischen sowie organisatorischen Fähigkeiten der Agentur übersteigen.
(8) Wurde eine Stellenanzeige bereits publiziert, so kann Studiwork die betreffenden Inhalte oder die vollständige Anzeige entfernen. Eine Ablehnung des Auftrages oder eine Entfernung einer bereits geschalteten Anzeige wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Im Auftrag befindliche Links zu externen Angeboten Dritter werden von dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen, wenn diese auf Inhalte verlinken, welche von genannten Kriterien erfasst sind. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
(9) Studiwork verpflichtet sich, jegliche mit dem Vermittlungsauftrag, der Schaltung einer Stellenanzeige oder auch eines Angebots in Zusammenhang stehende Daten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht bei Anbahnung des Vertrages, während eines Vertragsverhältnisses, sowie darüber hinaus fort.
(10) Jeder Kunde verpflichtet sich sämtliche Daten von Arbeitskräften, die ihm von Studiwork übermittelt wurden, nach Abschluss des Einsatzes unverzüglich zu löschen.
(11) Eine eigenmächtige Weitervermittlung an Dritte durch den Auftraggeber ist untersagt. Erfolgt die Weitervermittlung durch einen Kunden, so berechnet die Agentur die Vermittlungsgebühren, welche für die daraus resultierende Arbeitszeit angefallen wären, wenn dies von vornherein vereinbart worden wäre und stellt diese dem Kunden in Rechnung.
§4 Bewerbung / Nutzung der Bewerberplattform
(1) Studiwork weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Registrierung oder Bewerbung keinen Anspruch auf Vermittlung begründet.
(2) Jeder Bewerber verpflichtet sich, jede weitergehende Beschäftigung, welche einen mit uns geschlossenen Vermittlungsauftrag durch einen Kunden zum Ursprung hat, diesen unverzüglich der Agentur anzuzeigen.
(3) Mit einer Registrierung auf unserer Plattform kann sich der Bewerber zusätzlich damit einverstanden erklären, regelmäßig E- Mails bzgl. Jobangeboten zu erhalten, welche mit den in seinem Profil angegebenen Daten übereinstimmen. Er hat die Möglichkeit durch schriftliche Mitteilung an uns aus diesem Verteiler entfernt zu werden.
(4) Mit Abgabe einer Bewerbung auf einen durch uns angebotenen Job erklärt der Bewerber sein Einverständnis zu einer Weitergabe der im Profil angegebenen persönlichen Daten an den Jobanbieter. Studiwork behandelt alle Bewerberdaten vertraulich und verpflichtet sich, diese ausschließlich an Kunden der Agentur weiterzugeben.
(5) Die Anmeldung auf der Bewerberplattform und jegliche weitere Services sind für Bewerber kostenlos.
(6) Jeder Bewerber verpflichte sich bei der Erstellung eines Bewerberprofils ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben bezüglich seiner Person zu machen. Unrichtige Angaben berechtigen Studiwork zu einer Löschung des Profils.
(7) Jeder Bewerber verpflichtet sich bei Angabe der Jobinteressen und Qualifikationen, anhand derer er vermittelt wird, dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Auftraggebers zu jedem Zeitpunkt des Einsatzes unversehrt bleibt. Des Weiteren verpflichtet sich jeder Bewerber für die beworbenen und ausgeführten Arbeiten eine entsprechende Versicherung zu besitzen oder bis zur Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit abzuschließen.
(8) Bei einer Weitervermittlung durch einen Bewerber muss er dies bei der Agentur anzeigen. Es können nur registrierte Bewerber weitervermittelt werden.
(9) Mit dem Hochladen eines Bildes gewährt der Nutzer Studiwork eine Lizenz, dieses zu nutzen. Die Rechte des Urhebers an den Inhalten bleiben davon unberührt. Mit dem Hochladen auf unserer Plattform gewährt der Nutzer uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, diese Inhalte zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, und abgeleitete Werke davon zu erstellen, um diese ausschließlich auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese, durch das Hochladen erteilte Lizenz, besteht auch nach einer Löschung des Accounts oder des Bildmaterials fort, sofern das betroffene Werk bereits auf der Plattform durch Studiwork verwendet wird.
§5 Leistungen der Agentur
(1) Zwischen Bewerbern und der Agentur besteht kein Beschäftigungsverhältnis. Die Leistung besteht lediglich in der Übermittlung von Kontaktdaten zwischen Kunde und Bewerber oder der Bereitstellung einer Möglichkeit, über die Plattform Kontakt zu den Bewerbern aufzunehmen. Die Agentur präsentiert dem Auftraggeber entsprechend seines Jobangebotes geeignete Bewerber.
(2) Studiwork verpflichtet sich nach besten Wissen und Gewissen sowie der zur Verfügung stehenden Bewerberinformationen dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Bewerber vermittelt werden, welche unsere Qualitätsanforderung hinsichtlich der persönlichen Eignung erfüllen. Studiwork prüft keine Arbeitserlaubnis oder ähnliche Dokumente. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
(3) Zwischen Kunde und Agentur kommt ausschließlich ein Vermittlungsvertrag oder ein Vertrag über die Publikation einer laufzeitgebundenen Stellenanzeige zustande. Jede weitere Vereinbarung bezüglich Aufnahme, Ausführung und Vergütung der zu vermittelnden Tätigkeit obliegt dem Kunden.
(4) Für kurzfristige Aufträge, bei welchen es nicht auf das persönliche Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Personal ankommt, wie z.B. Umzugshelfer u.Ä., übernimmt die Agentur die abschließende Personalauswahl. Bei langfristigen Tätigkeiten, oder bei Tätigkeiten, bei welchen es insbesondere auf das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Personal und dessen Qualifikation ankommt, stellt die Agentur eine Bewerberauswahl zur Verfügung. Die abschließende Personalauswahl obliegt dem Kunden. Jeder Kunde verpflichtet sich gegenüber der Agentur unverzüglich anzuzeigen, mit welchen Personen ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist.
(5) Studiwork gewährt jedem Kunden, abhängig von der Art des Jobs, eine Probezeit, in dessen Verlauf der Kunde über Erfolg oder Misserfolg der Vermittlung entscheidet. Dessen Dauer berechnet sich wie folgt:
a. Bei kurzfristigen Tätigkeiten bis zu einer Gesamtdauer von 3 Tagen, bei welchen die Agentur die finale Personalauswahl trifft, steht dem Auftraggeber keine Probezeit zu. Er hat jedoch die Möglichkeit vor Beginn der Tätigkeit Wünsche, welche auf eine Änderung des ausgewählten Personals abzielen, gegenüber der Agentur zu äußern. Diese wird diesen Wünschen nachkommen, falls dies realisierbar ist. Generell steht dem Kunden bei kurzfristigen Tätigkeiten kein Anspruch auf Tausch der vermittelten Kandidaten zu.
b. Bei befristeten Tätigkeiten, bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen, steht dem Kunden eine Probezeit von einem Tag zu.
c. Bei unbefristeten Tätigkeiten beträgt die Probezeit 1 Woche.
(6) Die Suche nach Personal durch die Agentur ist abhängig von der Art des Jobs kostenfrei. Vermittlungsgebühren fallen erst mit erfolgreicher Vermittlung an. Kostenpflichtige Leistungen der Agentur stellen lediglich das Publizieren von Stellenanzeigen und deren Integration in Soziale Medien dar. Diese Dienstleistungen sind nicht erfolgsabhängig. Entsprechende Kosten werden bereits bei Vertragsschluss fällig.
Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn im Falle einer Vermittlung durch Studiwork ein Bewerber ausgewählt wurde, dieser den Job bestätigt hat und im Account des Kunden vollständig einsehbar ist. Im Falle der eigenen Auswahl durch den Kunden, gilt eine Vermittlung als erfolgreich, wenn der Kunde einen oder mehrere Bewerber ausgewählt hat und einer oder mehrere Bewerber den Job bestätigt haben. Es ist dabei nicht nötig, dass alle ausgewählten Bewerber den Job bestätigen. Zur Höhe der anfallenden Gebühren wird auf §6 der AGB verwiesen.
(7) Das vermittelte Personal ist unter strikter Einhaltung der vorab vereinbarten Honorarhöhe durch den Auftraggeber zu entlohnen. Es steht dem Kunden frei das Personal in Bar oder per Banküberweisung zu entlohnen. Bei kurzfristigen Aufträgen, die eine Gesamtdauer von 3 Einsatztagen nicht übersteigen, ist das Personal binnen 10 Tagen nach Auftragserledigung vollständig zu entlohnen. Für Aufträge, die die Einsatzdauer von 3 Tagen übersteigen, ist der Zeitpunkt der Entlohnung dem Auftraggeber freigestellt.
(8) Studiwork.com meldet kein Personal an. Es obliegt dem Auftraggeber das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis des Personals zu überprüfen, dieses ordnungsgemäß anzumelden und etwaigen entstehende Pflichten zur Entrichtung von Versicherungsbeiträgen nachzukommen.
Für nähere Information verweisen wir auf die Minijobzentrale: www.minijob-zentrale.de
(9) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Studiwork keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber trägt. Dazu zählen Fahrtkosten, Bewerberunterlagen, ärztliche Voruntersuchungen u.Ä.
§6 Stellenanzeigen
(1) §6 gilt für alle Produkte und oder Dienstleistungen, welche auf der Plattform Studiwork.com unter der Rubrik oder Bezeichnung „Stellenanzeige(n)“ angeboten werden, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Angebote „Link-Anzeige“, „Anzeige“ und „Anzeige-Plus“.
(2) Als Grundlage für eine Publikation einer oder mehrerer Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter verbindlicher Auftrag zur Schaltung einer Stellenanzeige.
(3) Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Stellenanzeige zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software oder der Webseite von Studiwork verbunden.
(4) Hinsichtlich der Platzierung einzelner Anzeigenbestandteile kann der Kunde im Rahmen der Online-Bestellung Wünsche äußern. Studiwork steht es jedoch zu, die Stellenanzeige nach eigenem Ermessen umzugestalten, wenn ansonsten die Lesbarkeit oder das allgemeine Erscheinungsbild der Webseite negativ beeinflusst wäre.
(5) Der Kunde erklärt mit einer Auftragserteilung, dass ihm alle für die Veröffentlichung der
Stellenanzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Studiwork von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen und ersetzt Studiwork alle entstandenen Kosten. Studiwork wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
(6) Studiwork publiziert Stellenanzeigen unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch drei Werktage nach Auftragserteilung. Sollte es dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, ein Datum für die Publikation anzugeben, so wird die Stellenanzeige zu dem gewünschten Datum auf der Plattform online gestellt. Die Laufzeit beginnt mit der Publikation einer Anzeige.
(7) Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Publikation geltend gemacht werden. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie Verlängerung des Zeitraums, in dem die Anzeige publiziert bleibt. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.
(8) Studiwork übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Impressionen oder Bewerbungen. Eine Garantie auf Erfolg der geschalteten Anzeigen wird nicht gegeben.
(9) Sollte eine Stellenanzeige aufgrund von Betriebsstörungen zeitweise nicht online verfügbar sein, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Verlängerung der Anzeigenschaltung um die Dauer dieser Störung.
§7 Preise
(1) Studiwork erhebt für jede erfolgreiche Vermittlung und/oder für die Publikation einer Stellenanzeige eine Gebühr. Die Gebühren sind auf unserer Website direkt in der einschlägigen Kategorie aufgeschlüsselt und einsehbar.
(2) Die auf der Plattform aufgeführten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(3) Alle Preisangaben unseres Angebots verstehen sich in € (Euro).
(4) Setzt der Auftraggeber das vermittelte Personal über die im Auftrag vereinbarte Zeit hinaus ein, so berechnet die Agentur die Vermittlungsgebühren, welche für die tatsächliche Arbeitszeit angefallen wären, wenn dies von vornherein vereinbart worden wäre und stellt diese dem Kunden in Rechnung.
(5) Bei Bestellabschluss wird dem Kunden anhand der von ihm eingegebenen Dauer eine Aufstellung der Gesamtkosten angezeigt. Diese dient lediglich der Information bzgl. der voraussichtlichen Gesamtkosten als Summe aus Arbeitslohn und Plattformgebühren. Von Studiwork werden ausschließlich die aufgeführten Plattformgebühren in Rechnung gestellt.
§8 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt mittels:
Einer Zahlungsmethode, welche durch den von Studiwork verwendeten Zahlungsdienstleister, Stripe, angeboten wird.
Eine Barzahlung ist nicht möglich.
(2) Alle Gebühren sind unter Anwendung einer der genannten Bezahlmethoden vollständig, innerhalb der in der Rechnung genannten Frist nach Rechnungserhalt, an die Agentur zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
(3) Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bei einer Entfernung einer Anzeige, welche auf einen in §3 genannten Verstoß beruht, unberührt.
(4) Zahlungsverzug:
Gemäß §288 (1) BGB entsteht für Verbraucher im Sinne des §13 BGB bei Zahlungsverzug eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Agentur in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB).
Gemäß § 288 (2) BGB entsteht für Unternehmer im Sinne des §14 BGB bei Zahlungsverzug eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Agentur von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB).
Es steht der Agentur darüber hinaus frei, weitere Schäden nachzuweisen.
(5) Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte oder ausgewählte Zahlungsmethode zum Zeitpunkt der Belastung über ausreichende Deckung verfügt.
Sollte eine Zahlung fehlschlagen und die fehlgeschlagene Zahlung durch eine ungerechtfertigte Anfechtung des Kunden oder seiner Bank begründet sein, so ist Studiwork berechtigt den Rechnungsbetrag erneut in Rechnung zu stellen, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50€.
§9 Auftragsstorno
(1) Storniert der Kunde weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Termin und nach Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Agentur, in Form der erfolgreichen Übermittlung von Kontaktdaten oder der Bereitstellung der Möglichkeit der Kontaktaufnahme über die Plattform und einer anschließenden Bestätigung der Jobannahme durch den Bewerber, den Vermittlungsauftrag und hat die Agentur diese Stornierung nicht zu vertreten, so wird dem Kunden eine Stornierungsgebühr von 50% der Kosten in Rechnung gestellt, die laut Preisliste für die jeweils erbrachte Leistung angefallen wären. Die Berechnung der Stornierungsgebühren findet ebenfalls Anwendung auf alle gebuchten Zusatzleistungen, welche unmittelbar mit der gebuchten Dienstleitung in Zusammenhang stehen und nicht durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Die jeweils erbrachte Leistung richtet sich nach der ursprünglichen Bestellung ohne Berücksichtigung späterer Auftragsmodifikationen.
(2) Storniert der Kunde mehr als 7 Tage vor den gebuchten Termin, so erfolgt die Stornierung, ungeachtet etwaiger Bestätigungen durch Bewerber, immer kostenfrei.
(3) Eine Stornierung von bereits publizierten Stellenanzeigen ist nicht möglich. Etwaige Mängel fallen unter die Regelungen des §6.
(4) Eine Stornierung ist mittels der im Kundenaccount innerhalb des betroffenen Auftrages zur Verfügung gestellten Stornierungsfunktion (Stornieren Button) möglich. Mit dem Anklicken des Stornieren Buttons akzeptiert der Kunde die Stornierungsgebühr, welche ihm vor der Ausführung der Stornierung angezeigt wird.
(5) Bei Stornierungen über andere Wege, z.B. per E-Mail, akzeptiert der Kunde automatisch die in (4) genannten Bedingungen bezüglich der Stornierungsgebühren.
§10 Widerrufsrecht
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Studiwork oHG, Geschäftsführer: Fabian Schröder, Stefan Sinschek, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin, E-Mail: billing@studiwork.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Absatz 4 BGB n.F.).
Ende der Widerrufsbelehrung
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§11 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Studiwork oHG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Dies gilt ebenfalls für mittelbare Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Studiwork oHG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Studiwork oHG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Agentur haftet nicht für ein gescheitertes Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aus einem Vermittlungsvertrag.
(5) Ausgeschlossen wird eine Haftung für mangelhafte Arbeitsleistung des vermittelten Personals. Darüber hinaus besteht keine Haftung für Schäden, welche dem Kunden durch fehlerhafte Arbeitsleistung und oder unrichtige Angaben des Bewerbers gegenüber des Arbeitgebers entstehen. Es obliegt dem Auftraggeber das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis des Personals zu überprüfen, dieses ordnungsgemäß anzumelden und etwaigen entstehende Pflichten zur Entrichtung von Versicherungsbeiträgen nachzukommen.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§12 Gewährleistung
Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu.
§13 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist Deutschland Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.